Am 26. Mai 2019 ist wieder Wahltag. Und was wir alles wählen können!
Sieben Stimmen gilt es zu verteilen - eine für das Europäische Parlament, drei für den Kreistag und drei für die Gemeindevertretung. Oh je, oh je, werden sich jetzt eingige denken, das ist ja der Wahnsinn... wer blickt da noch durch?!?
Keine Bange, hier erklären wir alles übersichtlich und genau.
finden
statt.
Gewählt werden:
in der Stadt Burg Stargard
Gewählt werden:
in den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf
Die zeitgleichen Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Auflistung der zugelassenen Kandidaten zur Wahl der
Stadtvertretung Burg Stargard und der Gemeindevetretungen Gemeinde Cölpin, Gemeinde Groß Nemerow, Gemeinde Holldorf, Gemeinde Lindetal, Gemeinde Pragsdorf
Wahl zum Europäischen Parlament
Jede wählende Person hat eine Stimme.
Wahl des Kreistages
Jede wählende Person hat drei Stimmen.
Wahl der Gemeinde-/Stadtvertretung
Jede wählende Person hat drei Stimmen.
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Jede wählende Person hat eine Stimme.
Die Gemeinden sind in folgende allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Gemeinde/Stadt |
Wahl-
Bezirk Nr. |
Bezeichnung des Wahlbezirkes
|
Bezeichnung des Wahlraumes |
Burg Stargard | 1 | Stimmbezirk 1 | Gesundheitshaus Lebensfreude, Walkmüllerweg 6-7 |
2 | Stimmbezirk 2 | Evangelisches Pflegeheim, Carl-Stolte-Straße 4 | |
3 | Stimmbezirk 3 | Regionale Schule, Klüschenbergstraße 13 | |
4 | Stimmbezirk 4 | Feuerwehrgerätehaus, Marner Straße 106 | |
5
6 |
Stimmbezirk 5
Stimmbezirk 6 |
Cammin, Feuerwehrgeerätehaus, Hauptstr. 20 A
Teschendorf, Gemeinderaum, Schmiedeweg 6 |
|
Cölpin | 1 | Stimmbezirk 1 | Cölpin, Gemeindezentrum, Woldegker Chaussee 31 A |
Groß Nemerow | 1 | Stimmbezirk 1 | Groß Nemerow, Bürgerhaus, Stargarder Straße 34 |
Holldorf | 1 | Stimmbezirk 1 | Rowa, Begegnungsstätte, Gutsweg 8 |
Lindetal | 1 | Stimmbezirk 1 | Dewitz, Gemeindehaus, Ringstraße 12 |
2 | Stimmbezirk 2 | Ballin, Gemeindehaus (Alte Schule), Alte Dorfstraße 13 | |
Pragsdorf | 1 | Stimmbezirk 1 | Pragsdorf, Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 7 A |
Die Wahlbezirke gehören jeweils zum Wahlbereich der jeweiligen Gemeinde und zum Wahlbereich Nr. 12 des Landkreises Mecklenburgische- Seenplatte.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 04. Mai 2019
zugestellt werden/ worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die wählenden Personen haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Jede wählende Person erhält für die Europawahl und für die Kommunalwahlen, für die er wahlberechtigt ist, amtliche Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Es ist darauf zu achten, dass mehrere Stimmzettel zur Kommunalwahl getrennt gefaltet und nicht ineinandergelegt werden dürfen.