Am Sonntag, den 12. Juni 2022 ist wieder Wahltag.
Und diesmal kann Burg Stargard und die zugehörigen Ortsteile
einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin wählen.
Wie arbeiten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister?
In vielen Gemeinden sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hauptamtlich aktiv und kümmern sich ausschließlich um diese Aufgaben. Bei kleinen Gemeinden kann das anders sein: Hier arbeiten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister manchmal noch in ihrem erlernten Beruf und erledigen die Aufgaben als ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ehrenamtlicher Bürgermeister zusätzlich. Große Gemeinden haben sogar mehrere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister, die dann einer Oberbürgermeisterin oder einem Oberbürgermeister untergeordnet sind.
Aber welche Aufgaben hat eigentlich eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister? Und was darf eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister als Oberhaupt allein entscheiden?
Die Aufgaben von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind ganz vielfältig:
Aufgaben der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters | Erklärung |
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Repräsentantin/Repräsentant der Gemeinde |
Das bedeutet, dass sie die Gemeinden nach außen vertreten. Dazu gehört es zum Beispiel, Reden auf Feiern oder bei Ehrungen zu halten.
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gesetzliche Vertreterin/Vertreter der Gemeinde |
Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verträge für die Gemeinde unterschreiben.
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Vorsitzende/Vorsitzender des Gemeinde- oder Stadtrats |
Das bedeutet, dass sie den Rat leiten. Auch dieser Rat wird von der Gemeinde gewählt. Er trifft zusammen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister alle wichtigen Entscheidungen für die Gemeinde.
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Leiterin/Leiter der Stadtverwaltung |
Das bedeutet, dass sie die Vorgesetzten von allen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde sind.
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Ansprechpartnerin/Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger | Das bedeutet, dass sie ein offenes Ohr für ihre Bürgerinnen und Bürger haben und sich für deren Wünsche einsetzen – egal, ob für Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen (z. B. Vereine). |
Bürgermeisterin oder Bürgermeister zu sein ist kein Beruf, sondern ein politisches Amt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister werden in einer demokratischen Wahl gewählt. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die eine Wahlerlaubnis haben, können durch die Abgabe ihrer Stimme mitentscheiden, wer die nächste Bürgermeisterin oder der nächste Bürgermeister wird. Für die Wahl lassen sich Menschen aufstellen, die dieses Amt ausüben möchten. Das geht allerdings in den meisten Bundesländern erst, wenn man mindestens 25 Jahre alt ist.